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Als Denkmal verstehen wir zwei unterschiedliche Dinge: zunächst sind es bewusst gesetzte Monumente, die dazu dienen an ein historisches Ereignis oder eine wichtige Person zu erinnern. Beispiele, die wir wahrscheinlich alle kennen sind das Reiterstandbild für Karl Philipp Fürst Schwarzenberg am Schwarzenbergplatz oder die uns allen bekannten Kriegsgefallenen Denkmale in den Gemeinden des Landes. Eine weitere Gruppe der Denkmale sind gewordene Baudenkmale, sie werden aufgrund ihrer besonderen Substanz geschützt, sie vergegenwärtigen unsere Vergangenheit, sie sind Zeugen nicht mehr ausgeübter Bautechniken, Alltagskulturen und der Werdung unserer Kulturlandschaft.

Wie ist ein Denkmal im Denkmalschutzgesetzt (§ 1.1) definiert: 

 

Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen finden auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung („Denkmale“) Anwendung, wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse gelegen ist.

Wichtig ist hierbei:

Alle Denkmale wurden durch Menschenhand geschaffen und ihr Erhalt liegt im Interesse der Öffentlichkeit. Dadurch sind sie als wichtige Elemente für das Erscheinungsbild des Landes definiert, die dieses durch ihre – wenn auch weit zurückliegende – Entstehung maßgeblich prägen. Andererseits sind Bauweisen und verwendete Baumaterialien durch die umliegende Natur stark beeinflusst. Je nach Klima, Topografie oder Alltagskultur entstanden unterschiedliche Typologien und Gestaltungweisen. Durch einen funktionierenden Denkmalschutz wird dies alles in gebauter und bewohnbarer Form als Zeuge der Vergangenheit bewahrt. Ein Denkmal ist dabei als Dokument zu betrachten, das nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen historischen Wert hat, so wie wir in den Archiven wichtige Dokumente verwahren ist der dokumentarische Wert eines Denkmals ebenfalls zu schützen.

„Die Identität Österreichs als Kulturland hängt wesentlich von der Vielfalt der Denkmale ab. Der bundesweit einheitliche Denkmalschutz ist ein entscheidender Faktor, um das kulturelle Erbe als unersetzliches Kapital für die Zukunft authentisch und ungeschmälert zu erhalten. Einmal zerstört, sind Denkmale unwiederbringlich verloren.“ 1

Alle unbeweglichen Denkmale sind in den Denkmallisten2 des Bundesdenkmalamtes verzeichnet und für jeden öffentlich zugänglich. Da die Listen ständig ergänzt werden ist aber zu empfehlen direkt bei dem regional zuständigen Referenten des Bundesdenkmalamtes nachzufragen, sollten Zweifel einer Unterschutzstellung bestehen oder es Anzeichen eins laufenden Verfahrens geben.

Inventarisierung und Erforschung des Denkmalbestandes

Das Bundesdenkmalamt setzt sich aber nicht nur mit der Unterschutzstellung auseinander, es beschäftigt sich mit der Inventarisierung und Erforschung des Denkmalbestandes. So haben sich unterschiedliche Abteilungen herausgebildet, die ihre Ergebnisse auch Publizieren: 

Eine besonders informative Publikation sind die „Fundberichte Österreich“ (FÖ).3 Hier werden jährlich die wichtigsten Ergebnisse aus archäologischen Grabungen und von bauhistorischen Untersuchungen publiziert. Seit einiger Zeit erscheinen darin von jeder durchgeführten beziehungsweise durch das Bundesdenkmalamt angeordneten bauhistorischen Untersuchung ein Kurzbericht. In der „Österreichischen Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege“ (ÖZKD) werden wissenschaftliche Artikel rund um verschiedenste Aspekte in Architektur und Baukultur veröffentlicht.4 Vom Restauratorenbericht bis zur typologischen Analyse werden vergangene Forschungen rund ums österreichische Bauerbe abgedruckt und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

All diese Bemühungen rund um Veröffentlichungen und niederschwelligen Informationen helfen uns schnell Eindruck der Besonderheiten bestimmter Bauwerke und anderer Bestandteile, der uns umgebenen Kulturlandschaft zu erhalten. Wir werden uns dem also bewusst und können so besser verstehen, wie wichtig der Schutz der von unseren Vorfahren geschaffenen Bauwerke ist. Da der Verlust historischer Bausubstanz unumkehrbar ist, bedarf es eine gewisse Sensibilität auch für die Erhaltung zukünftiger Denkmäler. Alle auf uns gekommenen Bauwerke wurden von jemandem erbaut, der ein ganz spezielles Bild vor Augen hatte und von Handwerkern erreichtet, die regional spezifische Materialen und Techniken angewandt haben, die uns heute vielleicht bereits unbekannt geworden sind. Auch wenn wir es mit einem Bauwerk zu tun haben, das alt ist aber noch nicht unter Denkmalschutz steht, sollten wir das nicht vergessen und immer im Auge behalten. Was würden wohl unsere Großväter und -mütter sagen, wenn wir jedes Dachwerk aus händisch geschlagenen und gehobelten Balken schleifen, ohne überhaupt dran zu denken kreativere Lösungen zu finden oder die Materialien zumindest wiederzuverwenden? Wir sind dies der Vergangenheit und der Zukunft schuldig.

Eine respektvolle Modernisierung historischer Bausubstanz setzt eine ausführliche Beschäftigung mit dieser im Vorfeld voraus. Ein wichtiges Werkzeug sind dabei restauratorische Befunde, dendrochronologische Untersuchung, Sondagen wo es notwendig erscheint und besonders wichtig: Eine verformungsgetreue Vermessung des Istzustandes. Wenn man das auf uns gekommene genau untersucht hat, kann man sich der Zukunft zuwenden. Dabei sind wir besonders darauf bedacht ein Nutzungskonzept zu entwickeln in dem alle denkmalschutzrechtlichen, baurechtlichen und brandschutzrechtlichen, energetischen und wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Denkmalschutz ist keine Hürde

Lassen wir uns als Gesellschaft die großväterlichen Errungenschaften nicht nehmen und nehmen die Herausforderungen bewusst an, damit auch unsere Enkelkinder mit Respekt zurückblicken können. Der Denkmalschutz ist keine Hürde, er ist als Ansporn für Kreativität zu betrachten, denn abreisen und neu bauen kann jeder. Erhaltung bedarf Kreativität und Intelligenz.


Quellen:

1  Bundesdenkmalamt: Publikation Mein Haus, mein Acker (PDF)
2  Bundesdenkmalamt: Denkmalverzeichnis online
3  Bundesdenkmalamt: Fundberichte aus Österreich
4  Bundesdenkmalamt: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege